Satzung

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Zweck und das Ziel des Vereins sind die Förderung der Erziehung und Bildung, der Kunst, Kultur und der Religion sowie des Völkerverständigungsgedankens als Grundlage zur Förderung des Dialogs zwischen Angehörigen unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Nationalitäten.

Zur Zweckverwirklichung sollen folgende Punkte dienen:

1. Organisation und Durchführung von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, von Symposien, Lesungen und von Workshops, weiterhin von Studienreisen im In- und Ausland, die den interkulturellen Austausch fördern sollen.

2. Förderung von Erziehung und Bildung in Form von Beratungsangeboten, Freizeitangeboten, Informationsveranstaltungen und kultursensiblen Kursveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Studenten und Erwachsene.  

3. Organisation und Durchführung von Sprach- und Kunstkursen.

4. Angebot und Vermittlung von Beratungsdiensten in Fragen interkultureller Kompetenz und kulturspezifischen Themen für soziale Einrichtungen, Behörden, Schulen und Universitäten.

5. Aufbau und Förderung von Kontakten zu Vertretern der Stadtverwaltung, sozialen Einrichtungen, Kirchen, Parteien, anderen Vereinen, Kindergärten, Schulen, Hochschulen und zu Vertretern der Medien.            

6.Finanzielle und humanitäre Hilfen für Not bedürftige Menschen im Sinne §53 Abgabenordnung Folgende Änderung des §5 wurde  einstimmig von den 29 anwesenden ordentlichen Mitgliedern per Handzeichen beschlossen:

§ 5 Mitgliedschaft

Zur Erwerbung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand der ausgefüllte Antrag auf Mitgliedschaft vorzulegen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Das Ergebnis der Entscheidung wird dem Antragsstellenden schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung des Antrags muss nicht begründet werden. Rechtsmittel gegen eine eventuelle Ablehnung sind ausgeschlossen.

Die Arten der Mitgliedschaft  sind

a)  die ordentliche Mitgliedschaft mit aktivem und passivem Wahlrecht

b)  die Fördermitgliedschaft ohne aktivem und passivem Wahlrecht

c)  die Ehrenmitgliedschaft ohne aktivem und passivem Wahlrecht  

 Mitgliedschaftsrechte

a)  Fördermitglieder haben das Recht, Vorschläge zu Aktivitäten des Vereins zu machen und Informationen zu erhalten.

b)  Ordentliche Mitglieder haben alle gesetzlichen Mitgliedsrechte.

c)  Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie stimmberechtigte Mitglieder mit Ausnahme des Stimmrechts.

Folgende Änderung des §11 wurde einstimmig von den 29 anwesenden ordentlichen Mitgliedern per Handzeichen beschlossen:

§ 11 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet;


a) mit dem Tod des Mitglieds

b) mit Löschung des Vereins

c) durch Austritt

d) durch Ausschluss

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es sich vereinsschädigend verhält oder in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss aus dem Verein kann bei Zuwiderhandlung der Satzungsvorschriften   erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Unter Vereinsschädigung fällt auch die Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge. Gegen die Kündigung kann keine Revision eingelegt werden.

Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein ist jederzeit möglich und schriftlich gegenüber dem Vorstand mitzuteilen. Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende des jeweiligen Kalendermonats.

Personen, die sich dem Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes von einer einfachen Mehrheit in der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Weiterhin wurde Änderung des §13 einstimmig von den 29 anwesenden ordentlichen Mitgliedern per Handzeichen beschlossen:

§ 13 Der Vorstand und seine Zuständigkeiten

Dem Vorstand gehören an

a) ein/e Vorsitzende/r

b) ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r

c) ein/e Schatzmeister/in

d) ein/e Generalsekretär/in

e) drei Beisitzer/innen

Die genannten Vorstandsmitglieder werden in der Mitgliederversammlung von den erschienenen Mitgliedern für jeweils zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Nach der Wahl in den Vorstand verteilen die Vorstandsmitglieder die satzungsmäßig festgeschrieben Posten untereinander selbst, unabhängig von der Anzahl der erhaltenen Stimmen.

Der Verein wird durch den Vereinsvorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertretenden und im Falle dessen Verhinderung durch den Generalsekretär  gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Im Falles des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes ernennt der Vorstand eine Ersatzperson, die bis zur nächsten Vorstandswahl den Vorstand komplettiert. Dem Vorstand obliegen der Beschluss und die Kontrolle aller Angelegenheiten, die dem Zweck der Verwirklichung der Satzungsziele dienen. Für einen Beschluss des Vorstandes genügt eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit in Folge einer Enthaltung entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.

Die Aufgaben des Vorstandes sind

a)  die Führung aller Geschäfte des Vereins

b)  die Verwirklichung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

c)  die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen mit ähnlichem Gründungszeck auf nationaler Ebene

d)  die Vorbereitung der Mitgliederversammlung

e)  die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern

f)  die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

g)  die Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen

Mitgliederversammlung

Zur Verfolgung dieser Aufgaben kann ein Geschäftsführer ernannt werden.

Wahl des neuen Vorstandes

Durch den Vereinsvorstand wird die Wahl eines neuen Vorstandes vorgeschlagen. Die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder stimmen dem Vorschlag die Wahl geheim durchzuführen, zu. 

Die Mitglieder, die sich zur Wahl aufstellen lassen werden mittels eines Beamers auf eine Leinwand projiziert. Jedes Mitglied ist zur Abgabe einer Stimme berechtigt. Alle Vorstandsmitglieder werden in einem Wahldurchgang gewählt, wobei die Stimmzahl für die Ernennung des Vereinsvorsitzenden unerheblich ist. Die Funktionszuweisung der gewählten Vorstandsmitglieder erfolgt unabhängig dieser Wahl, sondern wird ausschließlich von den gewählten Vorstandsmitgliedern durchgeführt.